Bewertung aus Sicht des Tierschutzes
In der Werbung wird suggeriert, dass abschließbare Hundeboxen nicht nur für den Hundehalter sondern auch für den Hund von Vorteil sind. Doch stimmt das?
Ein Hund in einem Zimmerkäfig hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten sein Verhalten auszuüben. Je nach Box- Größe kann bzw. muss!!! er verschiedene Körperhaltungen einnehmen ( Sitzen, Seitenlage…). Erkundungsverhalten, Bewegung, Sozialverhalten und die Manipulation von Gegenständen sind nicht möglich. Ebenso kann der Hund seinen Ruhe- und Ausscheidungsort nicht voneinander trennen (daher auch die beliebte Nutzung der Zimmerkennel zur „Stubenreinheitserziehung“). Er ist den Bedingungen im Käfig voll ausgesetzt und hat keine Wahl zwischen warm-kalt, leise-laut, hart-weich. Dies wird als Kontrollverlust bezeichnet.
Demnach hat das Tier auch keine Möglichkeit der Bewältigung von Stresssituationen, zB. der Einsatz von Copingstrategien, wie das Meiden von Reizen. Selbst wenn ein Hund ruhig in einer verschlossenen Box liegt, vermittelt dies den Eindruck er sei entspannt, häufig aber hat er Frustration. Denn das Tier hatte zuvor gelernt, dass anderes Verhalten ( zB. Bellen, Scharren…) keinen Erfolg bringt.
Das Argument, dass das Tier darin einen Rückzugsort hat, zählt aber nur wenn dieser Ort frei wählbar ist. Dazu muss die Tür entfernt bzw. die Box dauerhaft geöffnet sein.
Der Einsatz vom Zimmerkennel als Managment bei Verhaltensproblemen kann das Angstverhalten, zB. bei Kinderbesuch oder Trennungsängsten, sogar noch mehr verstärken.
Studien zur Einschränkung des Platzangebotes bei Hunden zeigen deutlich, dass die Versuchstiere mit nur 1,7 qm Fläche im Gegensatz zur Gruppenhaltung (mit 40 qm) Zeichen für chronischen Stress haben.
Fazit:
Die Unterbringung in einer abschließbaren Box ist nicht verhaltensgerecht und entspricht weder den Anforderungen der TierSchHuV noch dem Tierschutzgesetz (Paragraph 2). Mehrere Gerichten haben die Nutzung, zB auch nachts, bereits untersagt.
Doch Achtung:
Für den Transport eines Hundes oder bei medizinischer Indikation ( Boxenruhe nach großen Operationen/ zur Heilung ) gibt es natürlich Ausnahmen. Außerhalb dieser Sonderfälle dürfen Hunde nur kurzfristig im Zimmerkäfig eingesperrt werden. Die Expertengruppe gibt als Richtwert 30min an.
Warum dieser Artikel?
Die Verwendung von verschließbaren Hundeboxen / Zimmerkäfigen ist in der Hundehaltung sehr weit verbreitet und das große Angebot im Internet suggeriert leider ein falsches Bild. Daher finden wir es wichtig Hundehalter, Hersteller und Hundetrainer über dieses Thema aufzuklären, denn ein Einsperren über mehrere Stunden am Tag oder sogar Nachts ist rechtlich nicht zulässig und tierschutzwidrig. Es gibt andere individuelle tierschutzgerechte Alternative. Dazu können wir unsere Kollegin Dr. Janey May https://www.dogs-connection.de mit ihrer verhaltenstherapeutischen Arbeit wärmstens empfehlen. Sie gibt auf ihrer Website, in Online Clubs und bei Instagram tolle Eindrücke und leistet viel Aufklärung.
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